Bibliotheksordnung
Bibliotheksordnung / Anmeldung / Einschreibung
Die Einschreibung muss persönlich erfolgen.
Bei Kindern bis zum vollendeten 14. Lebenjahr ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigen erforderlich. Durch die Unterschrift wird unsere Bibliotheksordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung anerkannt.
Änderungen des Namens, der Wohnadresse oder der Telefonnummer sind bekannt zu geben.
Ausleihmodalitäten, Gebühren etc. finden Sie in unserer Bibliotheksordnung.
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